Start Ratgeber Systemisches Coaching und AVGS

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Systemisches Coaching und AVGS-Coaching Was das ist und wie beides zusammenpasst

Die beiden Begriffe tauchen oft zusammen auf, meinen aber Verschiedenes. Beim einen geht es darum, wie ein Coach arbeitet. Beim anderen darum, wer das Coaching bezahlt. Wir erklären beides.

Lesezeit etwa 14 Minuten, Stand Oktober 2026, von Dr. Janosch Leugner

Die ArbeitsweiseSystemischWie im Gespräch gearbeitet wird
Die FörderungAVGSWer das Coaching bezahlt
AVGS-Coaching mit systemischer Arbeitsweise

Worin sich die Begriffe unterscheiden

Systemisches Coaching

Eine Arbeitsweise

Sie beschreibt, wie im Gespräch gearbeitet wird: mit Fragen, Perspektivwechseln und einem Blick auf dein Umfeld.

Beantwortet: Wie arbeiten wir?
AVGS-Coaching

Eine Förderung

Sie beschreibt, wer das Coaching bezahlt: die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, über einen Gutschein.

Beantwortet: Wer zahlt?

Du musst dich also nicht zwischen beidem entscheiden. Ein systemisches Coaching kannst du über einen AVGS bezahlen lassen oder selbst bezahlen. Im ersten Fall heißt es AVGS-Coaching, die Arbeitsweise bleibt dieselbe.

Was ist systemisches Coaching?

Systemisch heißt: Ein Mensch lebt nicht allein, sondern in Zusammenhängen. Dein Beruf, dein Team, deine Familie, deine Pläne und deine Gewohnheiten hängen zusammen und beeinflussen sich. Ein systemischer Coach schaut deshalb nicht nur auf dich, sondern auf dieses Gefüge.

Der Ansatz stammt aus der systemischen Beratung und Therapie und der Systemtheorie. Im Berufsleben wird er genutzt, um Entscheidungen zu klären und Veränderungen zu planen.

Vier Grundgedanken

  • Du im Zusammenhang

    Beruf, Umfeld und Lebenslage gehören zusammen. Wir fragen, was um dich herum wirkt, nicht nur, was in dir vorgeht.

  • Fragen statt Ratschläge

    Ein Coach liefert keine fertige Lösung. Er stellt Fragen, die dir neue Sichtweisen auf dein Thema eröffnen.

  • Was schon funktioniert

    Wir suchen nach Ausnahmen, Stärken und kleinen Fortschritten, statt nur bei dem Problem zu bleiben.

  • Du entscheidest

    Das Ziel bestimmst du. Der Coach begleitet den Weg und lässt dir die Entscheidung.

Typische Fragen

Im Coaching wird viel gefragt. So können solche Fragen klingen:

  • Zielfrage

    „Woran würdest du merken, dass sich etwas zum Besseren verändert hat?“

  • Skalierungsfrage

    „Auf einer Skala von 0 bis 10: Wo stehst du heute, und was wäre ein kleiner Schritt weiter?“

  • Perspektivfrage

    „Was würde eine Person, die dich gut kennt, dir in dieser Lage raten?“

  • Folgenfrage

    „Was passiert, wenn alles so bleibt, wie es ist?“

So läuft ein Gespräch ab

  1. Anliegen klären

    Was ist dein Thema, und was soll am Ende anders sein?

  2. Blick weiten

    Welche Sichtweisen, Beteiligten und Möglichkeiten gibt es noch?

  3. Optionen prüfen

    Was passt zu dir, und welche Folgen hätte jede Option?

  4. Nächsten Schritt festlegen

    Was tust du bis zum nächsten Termin?

Einordnung: Systemisches Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Es ist auch keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Bei psychischen Krisen wendest du dich an Fachleute.

Woher systemisches Coaching kommt

Aus der Familientherapie in die Arbeitswelt

Systemisches Coaching hat seine Wurzeln in der Familientherapie. Ab den 1950er Jahren begannen Fachleute an vielen Orten, nicht mehr nur mit einem einzelnen Menschen zu sprechen, sondern seine Bezugspersonen einzubeziehen. Dabei zeigte sich: Verhalten, das für sich genommen rätselhaft wirkt, wird oft verständlich, wenn man den Zusammenhang kennt, in dem es entsteht.

Wichtige Orte dieser Entwicklung waren das Mental Research Institute in Palo Alto (Kalifornien), gegründet 1959, an dem unter anderem Gregory Bateson und Paul Watzlawick wirkten. Von Watzlawick stammt der bekannte Satz „Man kann nicht nicht kommunizieren“. In Mailand entwickelte ein Team um Mara Selvini Palazzoli Arbeitsweisen, die bis heute zum Handwerk gehören, etwa das Arbeiten mit Hypothesen und das zirkuläre Fragen. In Heidelberg baute Helm Stierlin ab 1974 eine Gruppe auf, die das systemische Denken im deutschsprachigen Raum stark geprägt hat. In Milwaukee gründeten Steve de Shazer und Insoo Kim Berg 1978 ein Zentrum, aus dem der lösungsorientierte Ansatz hervorging.

In den 1970er und 1980er Jahren wanderte das systemische Denken in weitere Felder: in Beratung, Supervision, Teamentwicklung und Organisationsberatung. Systemisches Coaching ist ein Teil dieser Entwicklung.

Die Theorie dahinter, kurz erklärt

Drei Gedanken helfen zu verstehen, warum ein systemischer Coach anders arbeitet als jemand, der vor allem Ratschläge gibt.

Menschen leben in Systemen. Ein System ist ein Geflecht aus Menschen und Beziehungen, die sich gegenseitig beeinflussen: dein Team, deine Familie, der Arbeitsmarkt, in dem du dich bewegst. Der Soziologe Niklas Luhmann hat beschrieben, dass soziale Systeme aus Kommunikation bestehen. Verändert sich ein Teil, bewegt sich das Ganze mit.

Jeder Mensch baut sich sein Bild der Wirklichkeit. Der Konstruktivismus, unter anderem vertreten von Heinz von Foerster und Ernst von Glasersfeld, geht davon aus, dass wir die Welt nicht einfach abbilden, sondern deuten. Ein Bild der Lage ist dann gut, wenn es dir hilft, deinen Weg zu gehen. Es gibt also nicht die eine richtige Sicht, die ein Coach dir überreichen könnte.

Systeme gestalten sich selbst. Die Biologen Humberto Maturana und Francisco Varela nannten das Autopoiesis: Lebende Systeme erhalten und erneuern sich aus sich selbst heraus. Von außen kann man anregen, aber nicht bestimmen. Dazu kommt: Wer beobachtet, ist Teil des Geschehens. Von Foerster sprach von Kybernetik zweiter Ordnung. Auch ein Coach schaut durch seine eigene Brille.

Daraus folgt die Arbeitsweise: Ein systemischer Coach stellt vor allem Fragen, die neue Blickwinkel öffnen, statt dir vorzugeben, was du tun sollst. Die Lösung entsteht bei dir, weil nur du dein Leben von innen kennst.

Grundbegriffe in einem Satz

  • Kontext: Ein Anliegen wird immer im Zusammenhang betrachtet, also mit Rolle, Umfeld und Lebenslage.
  • Wechselwirkung statt Schuldfrage: Statt nach der einen Ursache zu suchen, schaut ihr auf Muster, in denen sich Menschen gegenseitig beeinflussen.
  • Ressourcen und Lösungen: Der Blick geht auf das, was schon funktioniert, und auf Ausnahmen, in denen das Problem kleiner war.
  • Allparteilichkeit: Der Coach entscheidet nicht, wer recht hat, und begegnet auch den Sichtweisen von Menschen, die nicht im Raum sind, mit Neugier.
  • Hypothesen: Vorläufige Annahmen, die das Gespräch beweglich halten. Sie werden geprüft und dürfen wieder verworfen werden.
  • Zirkuläre Fragen: Fragen nach der Sicht anderer, zum Beispiel: „Woran würde deine Kollegin merken, dass es dir besser geht?“
  • Wunderfrage: Sie stammt aus dem Milwaukee-Team um de Shazer und Berg: „Stell dir vor, über Nacht geschieht ein Wunder und dein Anliegen ist gelöst. Woran merkst du es morgen früh als Erstes?“
  • Reframing: Eine Situation bekommt einen neuen Rahmen und damit eine neue Bedeutung, ohne dass sich die Fakten ändern.
  • Auftragsklärung: Am Anfang klärt ihr gemeinsam, worum es gehen soll, was am Ende anders sein soll und wer sonst noch Erwartungen mitbringt.
  • Du bist Expertin oder Experte für dein Leben: Der Coach achtet auf den Ablauf des Gesprächs. Die Entscheidungen bleiben bei dir.

Wer systemisches Coaching beschreibt

In Deutschland setzen zwei Fachverbände Maßstäbe für systemische Weiterbildungen: die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und die Systemische Gesellschaft (SG). Die DGSF schreibt: „Ziel systemischen Coachings ist die Erweiterung von Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten […].“ Die Haltung sei „dialogisch, ressourcenorientiert und kontextsensibel“.

Quellen: Systemische Gesellschaft: Der systemische Ansatz und seine Praxisfelder (Broschüre); DGSF: Systemische Beratungsformate in der Arbeitswelt; Mental Research Institute: About

Was ist AVGS-Coaching?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass du eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Jobsuche gefördert bekommen kannst, zum Beispiel ein Einzelcoaching. Mit dem Gutschein suchst du dir einen zugelassenen Anbieter aus, die Kosten übernimmt die Behörde. AVGS-Coaching ist also Coaching, das über diesen Gutschein bezahlt wird.

  • 0 €für dich, mit bewilligtem Gutschein
  • Umfanglegt deine Vermittlungsfachkraft im Gutschein fest, in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Onlineper Video und bundesweit, wenn es im Gutschein steht

Wer bekommt einen AVGS?

In der Regel gefördert
  • Arbeitslose
  • Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht, zum Beispiel nach einer Kündigung
In der Regel nicht gefördert
  • Wer in einem unbefristeten Job steckt und nur wechseln möchte
  • Wer Kurzarbeitergeld bezieht

Einordnung: Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Einen Rechtsanspruch auf einen Gutschein fürs Coaching gibt es nicht.

In fünf Schritten zum Coaching

  1. Gespräch bei Agentur oder Jobcenter

    Melde dich arbeitslos oder arbeitsuchend und sprich deine Vermittlungsfachkraft aktiv auf einen AVGS für ein Einzelcoaching an. Er kommt nicht von selbst.

  2. Gutschein mit Ziel, Inhalt und Dauer

    Die Fachkraft legt fest, wofür der Gutschein gilt. Der Bezug zum Arbeitsmarkt muss erkennbar sein.

  3. Coach frei wählen

    Du suchst dir einen zugelassenen Anbieter aus. Die Fachkraft darf keinen bestimmten empfehlen.

  4. Gutschein vor Beginn abgeben

    Das Original muss vor dem Start bei der Agentur vorliegen. Gestartet wird erst nach der Zusage, rückwirkend wird nichts übernommen.

  5. Coaching beginnt

    Die Kosten gehen direkt an den Anbieter. Du zahlst nichts.

Das sollte im Gutschein stehen

  • Einzelcoaching. als Art der Maßnahme
  • Ziel und Inhalt. passend zu dem, was du erreichen willst
  • Umfang. in Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Online und bundesweit. statt nur deiner Region, sonst wird ein Online-Coach schwierig
  • Gültig bis. das Coaching muss vor Ablauf beginnen
Für dich

Mit dem Start eines Jobs endet in der Regel dein laufender Gutschein. Ob die ersten Wochen im neuen Job noch gefördert werden, klärst du am besten vor dem ersten Arbeitstag mit deiner Vermittlungsfachkraft. Wie wir danach weiter begleiten

Quellen: § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Gesetzestext); Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III, Maßnahmen bei einem Träger (Stand 01.12.2025)

Der rechtliche Rahmen

Wer den Gutschein ausstellt

Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, stellt die Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus. Beziehst du Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 hieß es Bürgergeld), ist das Jobcenter zuständig. Es gelten dieselben Regeln (§ 45 SGB III, beim Jobcenter über § 16 SGB II).

Die Agentur entscheidet im Einzelfall

Auf einen Gutschein für ein Coaching gibt es keinen festen Anspruch. Das Gesetz sagt, die Agentur „kann“ ihn ausstellen. Sie prüft, ob das Coaching deine Chancen auf Arbeit deutlich verbessert, und berücksichtigt deine persönliche Lage. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung: wenn du Arbeitslosengeld beziehst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt bist (§ 45 Abs. 7 SGB III). Du hast aber das Recht, dass deine Anfrage sachgerecht geprüft und abgewogen wird (§ 39 SGB I).

Beim Jobcenter gilt seit dem 1. Juli 2026 ausdrücklich der Vorrang der Vermittlung (§ 3a SGB II). Ein Coaching kommt dort vor allem in Frage, wenn es für eine dauerhafte Arbeit mehr verspricht als eine direkte Vermittlung. Für Menschen unter 30 nennt das Gesetz diese Ausnahme besonders.

Was im Gutschein steht

Im Gutschein legt deine Beraterin oder dein Berater das Ziel, den Inhalt und die Dauer des Coachings fest. Der Gutschein gilt nur bis zu einem bestimmten Datum, und das Coaching muss bis dahin beginnen. Er kann außerdem auf eine Region beschränkt sein.

Du wählst den Träger selbst

Mit dem Gutschein suchst du dir den Anbieter selbst aus. Die Agentur und das Jobcenter dürfen dir keinen bestimmten Anbieter empfehlen, weil sie neutral bleiben müssen. Zugelassene Angebote findest du in der AVGS-Suche der Bundesagentur (arbeitsagentur.de/avgs).

Nur zugelassene Träger und Maßnahmen

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem Träger, der zugelassen ist, und nur für eine Maßnahme, die ebenfalls zugelassen ist. Beides prüft eine fachkundige Stelle, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist (§§ 176 bis 179 SGB III, AZAV). Ein Coach kann auch im Rahmen eines zugelassenen Trägers arbeiten. Bevor das Coaching beginnt, bekommst du einen Bescheid, dass die Teilnahme bewilligt ist. Lehnt die Agentur einen bestimmten Anbieter ab, bleibt dein Gutschein gültig und du kannst einen anderen wählen.

Kosten

Mit bewilligtem AVGS zahlt die Agentur oder das Jobcenter die Kosten des Coachings direkt an den Träger. Notwendige Kosten, die dir durch die Teilnahme entstehen, zum Beispiel Fahrkosten, kannst du auf Antrag erstattet bekommen.

Was die Agentur oder das Jobcenter erfährt

Der Träger ist gesetzlich verpflichtet, jeden Monat deine Fehltage und die Gründe dafür zu melden, ebenso sofort, wenn du nicht anfängst oder abbrichst. Er schickt außerdem einen Bericht über deine Teilnahme, und du musst eine Beurteilung deiner Leistung und deines Verhaltens durch den Träger zulassen (§ 318 SGB III, § 61 SGB II). Diesen Bericht bespricht deine Beraterin oder dein Berater danach mit dir. Agentur und Jobcenter müssen deine Daten als Sozialdaten schützen (§ 35 SGB I).

Coaching ist keine Therapie

Coaching ist keine Psychotherapie. Wer Krankheiten feststellen, heilen oder lindern will, braucht als Nichtarzt eine staatliche Erlaubnis (§ 1 Heilpraktikergesetz). Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist an eine Approbation gebunden (§ 1 Psychotherapeutengesetz). Auch über den AVGS dürfen keine therapeutischen Inhalte gefördert werden. Stehen gesundheitliche Fragen im Vordergrund, verweist dich die Agentur an die zuständige Stelle, etwa die Krankenkasse.

Wenn etwas nicht klappt

Lehnt die Agentur oder das Jobcenter deinen Antrag ab, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wurde dir die Ablehnung nur mündlich gesagt, kannst du eine schriftliche Bestätigung verlangen (§ 33 SGB X). Brichst du ein bewilligtes Coaching ohne wichtigen Grund ab, kann das Folgen haben: beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit, beim Grundsicherungsgeld eine Minderung (§ 159 SGB III, § 31 SGB II). Wirst du krank, sag sofort dem Träger und der Agentur Bescheid.

Einordnung: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich für deinen Fall ist der Bescheid deiner Agentur oder deines Jobcenters.

Quellen: § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Gesetzestext); § 16 SGB II: Leistungen zur Eingliederung (Gesetzestext); Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III, Maßnahmen bei einem Träger (Stand 01.12.2025); Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, Maßnahmen bei einem Träger (Stand 02.06.2026); § 3a SGB II: Vorrang der Vermittlung (Gesetzestext); § 39 SGB I: Ermessensleistungen (Gesetzestext); §§ 176 bis 179 SGB III: Zulassung von Trägern und Maßnahmen (Gesetzestext); Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV); § 318 SGB III: Auskunftspflicht bei Maßnahmen der Arbeitsförderung (Gesetzestext); § 61 SGB II: Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung (Gesetzestext); § 35 SGB I: Sozialgeheimnis (Gesetzestext); § 1 Heilpraktikergesetz (Gesetzestext); § 1 Psychotherapeutengesetz (Gesetzestext); § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist (Gesetzestext); § 33 SGB X: Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (Gesetzestext); § 159 SGB III: Sperrzeit (Gesetzestext); § 31 SGB II: Pflichtverletzungen (Gesetzestext)

AVGS-Coaching und selbst bezahltes Coaching

Die Arbeitsweise im Gespräch ist in beiden Fällen dieselbe. Unterschiede gibt es bei Bezahlung und Rahmen:

MerkmalAVGS-CoachingSelbst bezahlt
Wer zahlt?Agentur für Arbeit oder Jobcenter, über den GutscheinDu selbst
VoraussetzungArbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, Gutschein bewilligtKeine
ThemaBezug zum Arbeitsmarkt: orientieren, bewerben, vermittelt werdenFrei, auch Persönliches und Führung
UmfangSteht im GutscheinFrei vereinbart
CoachZugelassener Anbieter nach deiner WahlFrei

Häufige Fragen

Ist AVGS-Coaching ein anderes Coaching?

Nein. AVGS beschreibt, wer das Coaching bezahlt und worauf es sich bezieht, nämlich auf den Arbeitsmarkt. Wie im Gespräch gearbeitet wird, ist eine andere Frage: Das kann zum Beispiel systemisch sein.

Ist systemisches Coaching eine Therapie?

Nein. Coaching begleitet bei beruflichen Fragen und Entscheidungen. Es ersetzt keine Psychotherapie und keine ärztliche Behandlung. Bei psychischen Krisen oder Erkrankungen wendest du dich an Fachleute.

Kann ich meinen Coach selbst wählen?

Ja. Der Gutschein berechtigt dich, einen zugelassenen Anbieter selbst auszuwählen. Deine Vermittlungsfachkraft darf keinen bestimmten Anbieter empfehlen.

Bekomme ich den AVGS sicher?

Nein. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Einen Rechtsanspruch fürs Coaching gibt es nicht. Im AVGS-Check schätzt du in sechs Fragen ein, wie gut deine Chancen stehen.

Muss ich zum Coaching irgendwohin fahren?

Nein. Wir coachen online per Video. Lass im Gutschein „Einzelcoaching“ sowie „online und bundesweit“ eintragen, damit dem nichts im Weg steht.

Was kostet das Coaching?

Mit bewilligtem Gutschein zahlst du nichts. Ohne Gutschein ist privates Coaching möglich, die Konditionen besprechen wir im Erstgespräch. Mehr zum AVGS-Gutschein

Lass uns über dein Coaching sprechen

Kostenlos und unverbindlich. Lieber direkt schreiben? WhatsApp

Wie erreichen wir dich? (eins von beiden reicht)
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Möchtest du etwas dazuschreiben? (freiwillig)

Wir speichern deine Anfrage verschlüsselt und schicken sie per Telegram an Janosch und an den Coach, der für deinen Bereich zuständig ist, damit sich jemand schnell bei dir meldet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quellen

Die Angaben zum AVGS und zum rechtlichen Rahmen stützen sich auf den Gesetzestext (gesetze-im-internet.de, Stand 29.10.2026) und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Wie die Agentur im Einzelfall entscheidet, kann abweichen: Verbindlich ist die Auskunft deiner Vermittlungsfachkraft. Die Herkunft des systemischen Ansatzes und die Grundbegriffe stützen sich auf die Fachverbände DGSF und SG. Die Beschreibung ist kein Wirkungsversprechen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung.

  1. § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Gesetzestext)
  2. § 16 SGB II: Leistungen zur Eingliederung (Gesetzestext)
  3. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III, Maßnahmen bei einem Träger (Stand 01.12.2025)
  4. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, Maßnahmen bei einem Träger (Stand 02.06.2026)
  5. § 3a SGB II: Vorrang der Vermittlung (Gesetzestext)
  6. § 39 SGB I: Ermessensleistungen (Gesetzestext)
  7. §§ 176 bis 179 SGB III: Zulassung von Trägern und Maßnahmen (Gesetzestext)
  8. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
  9. § 318 SGB III: Auskunftspflicht bei Maßnahmen der Arbeitsförderung (Gesetzestext)
  10. § 61 SGB II: Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung (Gesetzestext)
  11. § 35 SGB I: Sozialgeheimnis (Gesetzestext)
  12. § 1 Heilpraktikergesetz (Gesetzestext)
  13. § 1 Psychotherapeutengesetz (Gesetzestext)
  14. § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist (Gesetzestext)
  15. § 33 SGB X: Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (Gesetzestext)
  16. § 159 SGB III: Sperrzeit (Gesetzestext)
  17. § 31 SGB II: Pflichtverletzungen (Gesetzestext)
  18. Systemische Gesellschaft: Der systemische Ansatz und seine Praxisfelder (Broschüre)
  19. DGSF: Systemische Beratungsformate in der Arbeitswelt
  20. Mental Research Institute: About